Vorgehen Nach dem Erstkontakt hat sich ein stufenweises Herangehen an die gestellte Aufgabe bewährt. Somit hat es der Auftraggeber inhaltlich und kostenmäßig in der Hand, wie detailliert die Antworten auf seine Fragen ausfallen sollen.
Honorar Üblicherweise wird das Honorar nach Zeitaufwand und entstandenen Nebenkosten berechnet.

Bei Gerichtsaufträgen ist das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG, Stand 25.6.2021) maßgebend. Für betriebswirtschaftliche Gutachten ist die Honorargruppe 11 (€ 135/Std) vorgesehen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei allen anderen Aufträgen muss das Honorar verhandelt werden.
Kontakt Lutz Cabanis Gutachstraße 2
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