Vorgehen | Nach dem Erstkontakt hat sich ein stufenweises Herangehen an die gestellte Aufgabe bewährt. Somit hat es der Auftraggeber inhaltlich und kostenmäßig in der Hand, wie detailliert die Antworten auf seine Fragen ausfallen sollen. | |||
Honorar | Üblicherweise wird das Honorar nach Zeitaufwand und entstandenen Nebenkosten berechnet. Bei Gerichtsaufträgen ist das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG, Stand 25.6.2021) maßgebend. Für betriebswirtschaftliche Gutachten ist die Honorargruppe 11 (€ 135/Std) vorgesehen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei allen anderen Aufträgen muss das Honorar verhandelt werden. |
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Kontakt Lutz Cabanis | Gutachstraße 2 79822 Titisee-Neustadt Tel: 07651-9396716 Heilbronnerstraße 150 70191 Stuttgart Tel: 0711-6787141 |
Fax: 03222 373 8355 www.cabanis.de sv@cabanis.de |
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